Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Konzept54 GmbH
Stand: Januar 2026
Anbieter
Konzept54 GmbH
Martin-Luther-Str. 31, 71636 Ludwigsburg
Handelsregister: HRB 720582, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Vertreten durch: Stefan Briegel
USt-IdNr.: DE189397037
E-Mail: info@konzept54.de
Telefon: 07141 – 488 4235
1. Präambel und Geltungsbereich
1.1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. §14 BGB (B2B).
- Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden nicht geschlossen.
- Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
1.2 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Vereinbarung/Vertrag/Angebot inkl. Leistungsbeschreibung
- Diese AGB
- Sonstige Anlagen
1.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Ludwigsburg.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Vertragsschluss
- Angebote von Konzept54 sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Gegenzeichnung eines Vertrages oder ausdrückliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) zustande.
2.2 Subunternehmer
- Konzept54 darf Subunternehmer einsetzen und bleibt für die Vertragserfüllung verantwortlich.
2.3 Leistungsumfang
- Maßgeblich ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot/Vertrag.
- Änderungen und Erweiterungen (Change Requests) bedürfen der Textform und können Termine und Preise ändern.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Bereitstellungen
- Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge (z. B. Analytics, Tag Manager, Ads-Konten, CMS/Hosting/FTP, CRM) rechtzeitig und vollständig bereit.
- Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
3.2 Freigaben und Fristen
- Konzept54 kann Ergebnisse zur Abnahme/Freigabe vorlegen.
- Erfolgt binnen 7 Kalendertagen kein begründeter Widerspruch, gelten Leistungen als genehmigt.
- Fehlende Mitwirkung verlängert Fristen angemessen und berechtigt zur gesonderten Vergütung des Mehraufwands.
3.3 Rechtmäßigkeit von Inhalten
- Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte/Daten/Kennzeichen und stellt Konzept54 frei von Ansprüchen Dritter bei rechtswidriger Nutzung.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Budgets
4.1 Preise
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart: Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang fällig.
- Monatliche Pauschalen sind im Voraus zum Monatsbeginn fällig.
4.3 Verzug
- Bei Verzug: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 2 BGB.
- Mahnpauschalen können angemessen erhoben werden.
- Konzept54 darf Leistungen zurückhalten oder sperren, bis fällige Forderungen ausgeglichen sind.
4.4 Werbebudgets
- Bezahlte Anzeigenbudgets (z. B. Google Ads, Meta) werden vorzugsweise direkt zwischen Plattform und Kunde abgerechnet.
- Bei Abrechnung über Konzept54: Budgetvorschüsse vor Schaltung; nicht verbrauchte Vorschüsse werden abgerechnet/erstattet.
5. Leistungen, SEO/SEA, Dritteinfluss
5.1 Bemühensschuld
- Konzept54 erbringt Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards.
- Ein bestimmter Erfolg (z. B. Rankings, CPC, Conversionrate) wird nicht geschuldet.
5.2 Richtlinien und Änderungen
- Konzept54 hat keinen Einfluss auf Algorithmus- und Richtlinienänderungen von Suchmaschinen/Plattformen.
- Anpassungsaufwände aufgrund externer Änderungen sind vergütungspflichtig (sofern nicht anders vereinbart).
5.3 Compliance
- E-Mail-Marketing, Tracking, Targeting müssen rechtmäßig sein (DSGVO, UWG, TTDSG).
- Der Kunde stellt erforderliche Einwilligungen/Opt-ins, Consent-Management, Datenschutzhinweise und Verträge bereit.
- Konzept54 unterstützt nach Vereinbarung.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Rechte an Arbeitsergebnissen
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an individuell erstellten Arbeitsergebnissen, zeitlich und örtlich unbeschränkt, im vertragszweck erforderlichen Umfang.
6.2 Drittmaterialien
- Dritt-Lizenzbedingungen (Stock, Fonts, Plugins, Templates) gelten; Lizenzkosten trägt grundsätzlich der Kunde (sofern nicht anders vereinbart).
6.3 Nutzung bis zur vollständigen Zahlung
- Konzept54 kann die Nutzung untersagen, bis vollständige Zahlung erfolgt ist.
6.4 Referenzen und Urheberhinweis
- Konzept54 darf Name/Logo des Kunden als Referenz verwenden und Projekte in Referenzlisten/Case Studies darstellen.
- Urheber-/Agenturhinweise in Medien/Quellcodes dürfen angemessen angebracht werden; Entfernung kann gegen Vergütung vereinbart werden.
7. Hosting, Domains, Verfügbarkeit (falls vereinbart)
7.1 Hosting
- Ohne gesonderte SLA besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit.
- Wartungsfenster und unvorhersehbare Ausfälle können zu Beeinträchtigungen führen.
7.2 Domains
- Konzept54 prüft keine Kennzeichenrechte; der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
7.3 Backups
- Soweit nicht vereinbart: Kunde führt regelmäßige Backups durch.
- Konzept54 empfiehlt Backups vor Deployments/Änderungen.
8. Abnahme bei Werkleistungen
- Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt eine Abnahme.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen zu rügen.
- Nachbesserung hat Vorrang vor Rücktritt/Minderung.
- Mehrfache fehlgeschlagene Nachbesserung berechtigt zu gesetzlichen Sekundärrechten.
9. Haftung
9.1 Grundsatz
- Konzept54 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.2 Ausschlüsse
- Kein Ersatz für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, außer in den Fällen nach 9.1.
- Zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Geheimhaltung
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
- Ausnahmen: öffentlich bekannte Informationen, rechtmäßiger Erhalt von Dritten, gesetzliche Offenlegungspflichten.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Verantwortlichkeit
- Parteien beachten DSGVO und BDSG. Konzept54 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Vertrags.
11.2 AV-Vertrag
- Soweit Konzept54 personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Analytics, CRM, Marketing Automation), schließen die Parteien vorab einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Konzept54 stellt auf Anfrage ein Muster bereit.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit
- Laufzeit ergibt sich aus Vertrag/Angebot.
- Mangels abweichender Vereinbarung: Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, kündbar mit Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende.
12.2 Außerordentliche Kündigung
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z. B. bei:
- erheblichen Pflichtverletzungen trotz Abmahnung
- Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten
- Insolvenztatbeständen
13. Höhere Gewalt
- Ereignisse außerhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Netz/Cloud/Plattformen, Arbeitskämpfe) befreien temporär von Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.
14. Compliance und zulässige Inhalte
- Der Kunde unterlässt rechtswidrige Inhalte/Handlungen (u. a. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutzverstöße, Spam i. S. d. §7 UWG).
- Bei Verstößen darf Konzept54 Leistungen sperren und Ersatz des Aufwands verlangen.
15. Änderungen dieser AGB
- Konzept54 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
- Kunden werden in Textform informiert.
- Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt.
- Individuelle Vertragsinhalte bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Salvatorische Klausel
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung; im Übrigen die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
16.2 Form
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht strengere Form vereinbart ist.